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Regelung nach den Herbstferien

Liebe Eltern,
gestern wurde eine neue Schulmail veröffentlicht. Gerne möchten ich Sie über die darin beschriebenen Regelungen, die nach den Herbstferien gelten, informieren:

 

Testpflicht
Die bekannten Pool-Tests werden fortgeführt (Alternative: 3 x Bürgertests, Vorlage: Montag, Mittwoch, Freitag (unabhängig von der Klassenstufe), jeweils nicht älter als 48 Stunden)
Es gilt folgender Testrhythmus:
Kalenderwoche 43
      25.10.21: alle Klassen
      27.10.21: Klassen 1 und 2
      28.10.21: Klassen 3 und 4
Kalenderwoche 44
     01.11.21: Feiertag (schulfrei)
     02.11.21: alle Klassen
     03.11.21: Klassen 1 und 2
     04.11.21: Klassen 3 und 4
ab Kalenderwoche 45 (ab 08.11.2021) bis Weihnachten
     montags und mittwochs: Klasse 1 und 2
     dienstags und donnerstags: Klasse 3 und 4
Eine große Bitte: Lassen Sie Ihr Kind kurz vor Wiederbeginn des Unterrichts zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Start am 25. Oktober.

 

Maskenpflicht
Es ist die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien – also ab dem 02. November – abzuschaffen. Da momentan im Außenbereich keine Maskenpflicht besteht, würde diese dann nur noch im übrigen Schulgebäude (z.B. auf dem Flur) und im Bus gelten. Sobald wir nach den Herbstferien weitere Informationen erhalten, werden wir Sie entsprechend informieren.

 

Wir wünschen Ihnen, auch im Namen unserer Kolleginnen und Kollegen, schöne und erholsame Herbstferien.

 

Herzliche Grüße
gez. R. Balling             gez. A. M. Klein               gez. S. Mittelmann
GSV St. Antonius        Ökum. GSV                      GSV Nikolausschule